Rechtsanwalt Thorsten Siebers
 
 

Rechtsanwalt Thorsten Siebers

Diplom-Betriebswirt
Arbeitsrecht · Zivilrecht mit wirtschaftlichem Bezug
 
 

Gebühren

Die Gebühren, die ein Rechtsanwalt für eine Beratung, eine außergerichtliche Vertretung oder eine Prozessvertretung verlangen darf, sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
 

Bitte beachten Sie:

Anwälte dürfen in Prozessen nicht weniger als die gesetzlichen Gebühren verlangen, sondern können aus rechtlichen Gründen nur höhere Gebühren mit ihren Mandanten vereinbaren! Anders ist dies nur bei außergerichtlichen Tätigkeiten. In einem Prozess fallen außer Anwaltskosten auch noch Gerichtskosten an.
 

Was kostet eine Beratung?

Bei Beratungen soll grundsätzlich auf eine Gebührenvereinbarung hingewirkt werden. Die Gebühren für eine reine Beratung ohne Kontaktaufnahme zur Gegenseite liegen allerdings wesentlich unter den Gebühren für außergerichtliche oder prozessuale Tätigkeiten des Anwalts. Eine normale Erstberatung bei Verbrauchern führt z.B. maximal zu einer Gebühr in Höhe von 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Für Beratungen bieten Anwälte zudem zeitabhängige Gebührenvereinbarungen. Solche Regelungen sind gerade bei kürzen Beratungen zumeist preisgünstiger.
 


 

Verzugszinsen

Heute ist es nicht mehr so einfach, die Zinsen einer Forderung zu berechnen, da seit dem Jahr 2000 Verzugszinsen nicht mehr mit einem statischen Prozentsatz berechnet werden, sondern mit 5 oder 9% über dem Basiszinssatz. Da sich der Basiszins jedoch zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um Prozentpunkte verändert, ändert sich auch die Höhe Ihres Verzugszinses, für den laufenden Zeitraum. Die Berechnung ist komplex und aufwändig.

Einen stets aktuellen Zinsrechner mit weitreichenden Informationen finden Sie >>> HIER


 

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind ...

Grundsätzlich sollten Sie Ihrem Anwalt mitteilen, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Dieser wird dann zunächst eine Kostendeckungszusage der Versicherung einholen und später dann die Rechnung bzw. eine Vorschussnote an die Versicherung schicken. Hierbei handelt es sich um einen üblichen Service der Anwaltschaft. Denn: eigentlich ist der Mandant bzw. die Mandantin zahlungsverpflichtet und muss selbst mit der Versicherung abrechnen. Zahlt die Versicherung nicht, weil die anwaltliche Tätigkeit nicht gedeckt ist, wird die Abrechnung oder das Vorschussverlangen an die Mandanten geschickt. Bitte prüfen Sie zuvor, ob eine Eigenbeteiligung mit der Versicherung besteht. Diese liegen oft, um die Versicherung günstig zu halten zwischen 150,- und 300,- Euro.

Weiterhin sollten Sie bei Rechtsschutzversicherungen bedenken, dass diese nur die gesetzlichen Gebühren abdecken. Darüber hinausgehende Gebühren aus Gebührenvereinbarungen tragen die Rechtsschutzversicherungen nicht. In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten übernehmen die Versicherungen je nach den zugrunde liegenden Vertragbedingungen meist zudem nur die Kosten für Beratungen.
 

Achtung! 

So sinnvoll der Abschluss einer Rechtschutzversicherung - insbesondere für Arbeitnehmer und Mieter- auch ist: die Versicherungsbedingungen sehen überwiegend eine Wartezeit von 3 Monaten vor. Daher besteht kein Versicherungsschutz, wenn bei Vertragsabschluss das Rechtsproblem bereit besteht bzw. angelegt ist!

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie kompetenten anwaltlichen Beistand in Angelegenheiten des Zivilrechts oder Arbeitsrechts benötigen:
 
Telefon 0451 / 38 98 30
oder per E-Mail
Mo - Fr: 8:30 - 13:00 Uhr, Mo - Do: 14:00 - 17:00 Uhr, Fr: 14:00 - 16:00 Uhr

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