Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht
 
 

Rechtsanwalt Thorsten Siebers

Diplom-Betriebswirt
Arbeitsrecht · Zivilrecht mit wirtschaftlichem Bezug
 
 

Arbeitsrecht

 

In Zeiten von Massenarbeitslosigkeit ist der Erhalt des Arbeitsplatzes wichtiger denn je. Das Arbeitsrecht gewährt Ihnen umfassenden Schutz gegen sozial nicht gerechtfertigte Kündigungen. Nach Zugang einer Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Neben den Schutz des Arbeitsplatzes spielen vor den Arbeitsgerichten insbesondere Auseinandersetzungen um Lohn- und Lohnersatzleistungen (z.B. im Krankheitsfall) eine große Rolle. Nicht wenige Probleme geben sich auch bei der Abwickung des Arbeitsverhältnisses: hier kann insbesondere das Arbeitszeugnis, die Lohnsteuerkarte, die Abgeltung von Urlaub sowie die Gewährung einer Abfindung in Streit stehen.


So kann ich Ihnen helfen:

  • Kündigungsschutzklage
    Sie sind gekündigt worden. Auf welche Weise können Sie sich hiergegen wehren und wie stehen die Erfolgsaussichten? Besteht de Möglichkeit einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung und wenn ja, in welcher Höhe? Wie können Sperrzeiten durch die Agentur für Arbeit vermieden werden?
    Achtung!
    Nach Zugang einer Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen Klage erhoben werden. Verlieren Sie daher keine Zeit!
  • Lohnansprüche
    Sie haben zuwenig Lohn erhalten. Wieviel Lohn steht Ihnen tatsächlich zu und wie können Sie Ihren Anspruch durchsetzen? Wie berechnet sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitfall oder während des Urlaubs? Arbeitgeber versuchen häufig, während der Krankheit die Lohnfortzahlung zu senken, so dass der Arbeitnehmer weniger Lohn erhält, als wenn er nicht krank gewesen und regulär gearbeitet hätte.
  • Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Sondergratifikationen
    Wann und in welcher Höhe haben Sie Anspruch auf Jahressonderzahlungen?
    Achtung! Warten Sie mit der Geltendmachung derartiger Ansprüche nicht zu lange, oft bestehen einzelvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen!
  • Urlaub und Freizeit
    Wieviel Urlaub, Freizeit und Pausen können Sie beanspruchen? Wann verfällt der Urlaub? Ist Urlaub auszuzahlen? Haben Sie einen Anspruch auf Urlaub, wenn Sie lange Zeit krank waren?

Das benötige ich von Ihnen:

  • Arbeitsvertrag nebst Zusatzvereinbarungen
  • falls vorhanden: Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
  • Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten Monate
  • alle Kündigungsschreiben
  • bisherige Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber
  • Abmahnungen

Darüber hinaus benötige ich von Ihnen folgende Angaben:

  • Ihr Geburtsdatum
  • Seit wann sind Sie in dem Betrieb beschäftigt?
  • Wieviele Mitarbeiter beschäftigt Ihr Arbeitgeber?
  • Besteht ein Betriebsrat und falls ja: wurde dieser zur Kündigung angehört?
  • Aus welchem Grund wurden Sie gekündigt?
  • Gab es vorher bereits Probleme und Abmahnungen?

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie kompetenten anwaltlichen Beistand in Angelegenheiten des Zivilrechts oder Arbeitsrechts benötigen:
 
Telefon 0451 / 38 98 30
oder per E-Mail
Mo - Fr: 8:30 - 13:00 Uhr, Mo - Do: 14:00 - 17:00 Uhr, Fr: 14:00 - 16:00 Uhr

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich,
wenn Sie kompetenten anwaltlichen Beistand
in Angelegenheiten des Zivilrechts oder Arbeitsrechts benötigen:
 
Telefon 0451 / 38 98 30 oder per E-Mail
Mo - Fr: 8:30 - 13:00 Uhr, Mo - Do: 14:00 - 17:00 Uhr, Fr: 14:00 - 16:00 Uhr

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie kompetenten anwaltlichen Beistand in Angelegenheiten des Zivilrechts oder Arbeitsrechts benötigen: 0451 / 38 98 30 oder per E-Mail
Mo - Fr: 8:30 - 13:00 Uhr, Mo - Do: 14:00 - 17:00 Uhr, Fr: 14:00 - 16:00 Uhr

 
 
 
 
Rechtsanwalt Thorsten Siebers, Dipl.-Betriebswirt   » Kanzlei
Am Burgfeld 4 - 23568 Lübeck   » Anfahrt
0451 / 38 98 30   » E-Mail senden